Zuckersteuer: Gilt sie auch für Zero-Getränke?
Nein – Zero-Getränke ohne Zucker fallen nicht unter die geplante Zuckersteuer. Die Steuer setzt am Zuckergehalt an: 26 Cent pro Liter ab 5 g Zucker pro 100 ml, 32 Cent ab 8 g. Mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke sind laut Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober 2026 ausgenommen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Start ist für den 1. Juli 2027 geplant.
Was die Steuer erfasst und was nicht
Laut Bundesfinanzministerium sollen gezuckerte Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektare mit Zuckerzusatz sowie Sirupe und Postmix-Konzentrate besteuert werden. Ausgenommen sind unter anderem:
- reine Frucht- und Gemüsesäfte und ungesüßte Schorlen,
- Milch-, Hafer- und Reisdrinks,
- alkoholische und alkoholfreie Biere,
- mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßte Getränke.
Welche Getränke betroffen wären und wie viel Steuer pro Flasche anfiele, zeigt unsere Übersicht Zuckersteuer: Welche Getränke betroffen wären.
Zero, Light und „weniger Zucker“: Was zählt
Für die Steuer zählt allein der Zuckergehalt pro 100 ml laut Nährwerttabelle – nicht, ob „Zero“ oder „Light“ auf der Flasche steht.
| Getränketyp | Zucker pro 100 ml | Zuckersteuer |
|---|---|---|
| Zero-Getränke wie Coca-Cola Zero Sugar | 0 g | nein |
| Light-Limos mit Zucker und Süßstoff, z. B. Teinacher Limo Zitrone Light | 3,5 g | nein (unter 5 g) |
| Leichte Limos mit weniger Zucker | 4 bis 5 g | nein, solange unter 5 g |
| Klassische Coca-Cola | 10,6 g | ja, Stufe 2 (32 Cent pro Liter) |
Getränke, die Zucker und Süßstoffe enthalten, werden nach dem Zuckeranteil beurteilt. Nicht jedes „Zero“ ist dabei zuckerfrei: Bei einigen Produkten nennt die Nährwerttabelle trotz des Namens Zucker – siehe Zero mit Zucker. Liegt er unter 5 g pro 100 ml, fällt keine Steuer an. In unserer Datenbank stehen über 300 zuckerfreie Erfrischungsgetränke und eine Reihe solcher Mischgetränke, alle in der Liste der Zero-Getränke.
Was die Steuer für Zero-Getränke bedeuten kann
Wenn Hersteller die Steuer weitergeben, würden gezuckerte Getränke teurer – eine 0,5-Liter-Flasche Cola um rund 16 Cent, mit Mehrwertsteuer etwa 19 Cent. Zero-Getränke blieben unverändert. Hersteller könnten zudem Rezepturen ändern und Zucker teilweise durch Süßstoffe ersetzen, um unter die Schwellen zu kommen. Ein Beispiel aus unserer Datenbank: Pepsi enthält nach einer Rezepturänderung 7 g statt 10,7 g Zucker pro 100 ml und zusätzlich Süßungsmittel – damit fiele sie in die niedrigere Stufe.
Sind Zero-Getränke deshalb die bessere Wahl?
Beim Zucker ja. Die WHO rät aber davon ab, Süßungsmittel gezielt zum Abnehmen einzusetzen, weil ein langfristiger Nutzen nicht belegt ist. Mehr dazu in Ist Cola Zero ungesund? und Cola Light vs. Cola Zero.
Fazit
Zero-Getränke ohne Zucker sind von der geplanten Zuckersteuer nicht betroffen, ebenso Light-Getränke mit weniger als 5 g Zucker pro 100 ml. Entscheidend ist immer der Zuckergehalt laut Packung. Ob und wie die Steuer kommt, entscheiden Bundestag und Bundesrat.
Häufige Fragen
Fällt Cola Zero unter die Zuckersteuer?
Nein. Die geplante Steuer setzt am Zuckergehalt an: erst ab 5 g Zucker pro 100 ml. Cola Zero enthält keinen Zucker. Mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke sind laut Kabinettsbeschluss ausdrücklich ausgenommen.
Gilt die Zuckersteuer für Light-Getränke?
Nur wenn sie 5 g Zucker oder mehr pro 100 ml enthalten. Die meisten Light-Getränke liegen darunter. Entscheidend ist der Zuckergehalt laut Nährwerttabelle, nicht der Name.
Werden Zero-Getränke wegen der Zuckersteuer billiger?
Nicht automatisch – sie werden nicht besteuert, aber auch nicht entlastet. Gezuckerte Getränke würden teurer, wenn Hersteller die Steuer weitergeben. Der Preisabstand zu Zero-Getränken würde dadurch größer.
Ab wann gilt die Zuckersteuer?
Geplant ist der 1. Juli 2027. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14. Oktober 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf für Zuckergetränkesteuer auf den Weg (14.10.2026)
- Stuttgarter Zeitung: Zuckersteuer beschlossen – gilt sie auch für Zero-Getränke?
- WHO (2023): Use of non-sugar sweeteners – WHO guideline
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder ernährungstherapeutische Beratung. Methodik & Quellen