g.g.A. – geschützte geografische Angabe: Was bedeutet das Siegel?
Das blau-gelbe EU-Zeichen g.g.A. schützt Produktnamen, bei denen mindestens ein Herstellungsschritt im genannten Gebiet stattfindet. Die Rohstoffe dürfen von anderswo stammen.
- Träger
- Europäische Union (VO (EU) 2024/1143); Schutz durch nationale Behörden
- Art
- staatliches Kennzeichen
Kriterien
- Mindestens ein Schritt (Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung) im Gebiet
- Qualität oder Ruf beruhen wesentlich auf der geografischen Herkunft
- Eingetragene Spezifikation; Logo bei Lebensmitteln Pflicht
- Beispiele: Schwarzwälder Schinken, Nürnberger Lebkuchen
Wer kontrolliert?
Nationale Behörden bzw. Kontrollstellen überwachen die Spezifikation und den Schutz des Namens.
Was das Siegel nicht aussagt
Rohstoffe müssen nicht aus der Region kommen (z. B. Fleisch für Schinken). Kein Qualitäts-, Bio- oder Nährwertversprechen.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Siegel g.g.A. – geschützte geografische Angabe?
Das blau-gelbe EU-Zeichen g.g.A. schützt Produktnamen, bei denen mindestens ein Herstellungsschritt im genannten Gebiet stattfindet. Die Rohstoffe dürfen von anderswo stammen.
Wer kontrolliert g.g.A. – geschützte geografische Angabe?
Nationale Behörden bzw. Kontrollstellen überwachen die Spezifikation und den Schutz des Namens.
Was sagt g.g.A. – geschützte geografische Angabe nicht aus?
Rohstoffe müssen nicht aus der Region kommen (z. B. Fleisch für Schinken). Kein Qualitäts-, Bio- oder Nährwertversprechen.
Weitere Staatliche Kennzeichen
EU-Bio-Logo · Deutsches Bio-Siegel (sechseckig) · Nutri-Score · Staatliche Tierhaltungskennzeichnung · Identitätskennzeichen (ovales EG-Kennzeichen) · g.U. – geschützte Ursprungsbezeichnung · Alle Siegel
Quellen
Stand 17.10.2026. Keine Verbindung zum Träger des Siegels.