Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit Schlüsseldiensten beschäftigen. Oft geht es dabei um Wucher und das Ausnutzen einer Notlage. Oft wird in der Presse von abzockenden Schlüsseldiensten berichtet. Doch in die Tiefe gehen solche Artikel nur selten. Das liegt vor allem daran, dass solche Themen nur für eine kurze Schlagzeile geeignet sind, die Leser aber kaum Interesse an weitergehenden Informationen haben. Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick über die wichtigen Rechtsfragen geben, die im Zusammenhang mit dem Thema Schlüsseldienst auftauchen.
Darf ein Schlüsseldienst jeden Preis nehmen?
Grundsätzlich herrscht in Deutschland erst einmal Vertragsfreiheit. Das bedeutet im Bezug auf Schlüsseldienste, dass sie ihre Preise erst einmal frei festlegen dürfen. Allerdings befinden sich die Kunden eines Schlüsseldienstes üblicherweise in einer Notlage. Wenn der Schlüsseldienst diese Zwangslage ausnutzt und einen stark überhöhten Preis berechnet, dann kann das ganze Geschäft nichtig sein, weil es sittenwidrig ist.
Von Wucher kann man in der Regel ausgehen, wenn der Preis den üblichen Preis um mehr als das Doppelte übersteigt. Wenn für eine einfache Türöffnung ein Preis von 120 Euro angemessen wäre, dann dürfte ein Schlüsseldienst nicht mehr als 240 Euro kosten. Wenn er das trotzdem tut, lässt sich vor Gericht unter Umständen eine teilweise Rückzahlung erwirken.
Wer sich intensiver mit dem Thema befassen möchte, der kann beim SOS Schlüsseldienst mehr erfahren. Dort gibt es einen Überblick über die Arbeitsweise eines Schlüsseldienstes und man kann sich einen guten Eindruck von einem seriösen Schlüsseldienst verschaffen.
Falsche Werbung von Schlüsseldiensten – Was sind die Folgen?
Gerade die großen Auftragsvermittlungen sind bekannt dafür, dass sie die Wahrheit überstrapazieren, um einen Auftrag zu erhalten. Da wird dann versprochen, dass der Monteur innerhalb von zehn Minuten vor Ort ist und den Auftrag für nur 29 Euro erledigt. Solche Versprechen können kaum eingehalten werden und stellen sich im Nachhinein oft als dreiste Lüge heraus. Natürlich hat der Kunde das Recht, die Türöffnung zum zuvor vereinbarten Preis einzufordern. Wenn es keine Zeugen dafür gibt, wird das aber nur schwer möglich sein. Falls sich der Schlüsseldienst verspätet, dann kann der Kunde noch einmal beim Anbieter anrufen und eine Frist setzen. Im Anschluss daran hat er die Möglichkeit, ohne weitere Kosten vom Auftrag zurückzutreten. Dann kann er sich einen anderen Schlüsseldienst suchen oder versuchen, eine andere Lösung für ein Problem zu finden. Allerdings ist es die Ausnahme, dass solche Fälle gerichtlich geklärt werden.